Der Landkreis Uckermark beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Schönow ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in unserer Nachbargemeinde Passow.
Von der Unterschutzstellung sind auch Grundstücke in der Flur 5 und 6 der Gemarkung Casekow und in der Flur 4 der GemarkungBiesendahlshof betroffen. Durch die neue Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.