Die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus wird durch das Land Brandenburg weiter gelockert. Ab dem 28. Mai 2020 treten sie in Kraft und sind bis erst einmal bis zum 15. Juni 2020 in dieser Form befristet.

Woidke: „Wir schaffen dort Erleichterungen, wo sich viele Bürgerinnen und Bürger lange einschränken mussten. Damit haben sie dazu beigetragen, dass Brandenburg bisher gut durch die Pandemie gekommen ist. Dafür mein Dank. Die Erleichterungen betreffen Konzerte und Theater genauso wie Kino und Freizeitparks, Sport im Fitnesscenter oder Schwimmen im Freibad. Und besondere Ereignisse im Leben lassen sich nicht immer verschieben: Deshalb sind jetzt – mit beschränkter Teilnehmerzahl – auch besondere familiäre Feiern erlaubt. Ich setze weiter auf Verantwortung und den gesunden Menschenverstand, die Leichtsinn und Übermut in Schach halten. Wir haben die Pandemie noch nicht überstanden und gehen weiter mit Augenmaß voran.“

Quelle: brandenburg.de

In Kurzform möchten wir die aktuellen Regelungen hier veröffentlichen. Sobald die gesamte Verordnung online zu finden ist, werden wir sie hier auch verlinken!

Veranstaltungen und Zusammenkünfte (28. Mai 2020):

  • Versammlungen und Veranstaltungen (genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste) unter freien Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen sind erlaubt.
  • Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigen Anlass, können mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden.
  • Feste an Schulen zu besonderen Anlässen unter freien Himmel sind bis zu 150 und in geschlossen Räumen bis zu 75 Personen erlaubt.
  • Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben

Es handelt sich bei den hier aufgeführten Änderungen der Regelungen nur um einen Auszug. …hier entlang geht es zur Pressemitteilung des Land Brandenburg.

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