Durch das Land Brandenburg wurde bereits am 17.03.2020 eine Verordnung über Maßnahme zur Eindämmung des neuartigen Coronavierus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg erlassen. In dieser Verordnung sind sämtliche Bereiche die im sozialen Leben auftreten können geregelt.

Inhaltlich sind folgende Bereiche in dieser Verordnung geregelt:

  • Teil 1 – Bestimmungen für Veranstaltungen und Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
    • § 1 – Veranstaltungen (Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmer, Verhalten bei Veranstaltungen unter 50 Teilnehmer)
    • § 2 – Verkaufsstellen des Einzelhandel (Regelung Einzelhandel, hier zugelassene Öffnung, Schließung)
    • § 3 – Besondere Arten von Gewerbebetrieben)
    • § 4 – Badeanstalten, Sportstätten, Spielplätze und Sportbetrieb (Regelung Untersagungen)
    • § 5 – Verbot von Zusammenkünften
    • § 6 – Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen
  • Teil 2 – Bestimmungen für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
    • § 7 – Personaleinsatz in Krankenhäusern
    • § 8 – Besuchsregelungen
    • § 9 – Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe
  • Teil 3 – Schlusswort
    • § 10 – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Als Download ist die Verordnung im Landesrechtsport Brandenburg zu finden. Auf diesen Link klicken um zum Portal zu gelangen. Oder im Folgenden auf Herunterladen klicken und die Datei direkt zu speichern:


Jeder kann helfen, den Virus einzudämmen!
Jeder kann dazu beitragen, dass der Virus sich nicht weiter ausdehnt. Und das ist gar nicht so schwer. Es beginnt an den eigenen Händen und in den eigenen Wänden. Hände gründlich waschen, sich möglichst nicht ins Gesicht fassen, Abstand zu anderen Menschen halten so gut es geht, beim Niesen und Husten sich von seinen Mitmenschen abdrehen. Und wer infiziert sein könnte, sollte nicht zur Arbeit gehen. Wichtig ist, im Alltag besonnen zu handeln, Erkrankte nicht zu stigmatisieren oder sich im Alltag lähmen zu lassen.
 
Halten Sie ein wenig mehr Abstand!
Der Appell von Bundeskanzlerin Angela Merkel war deutlich. „Wo immer es möglich ist, soll auf Sozialkontakte verzichtet werden“, richtete sich die Regierungschefin an ihre Landsleute. Das öffentliche Leben wird in den nächsten Tagen und Wochen aufgrund der Schließung von Kindertagesstätten und Bildungsreinrichtungen auch bei uns im Land Brandenburg mehr und mehr zum Stehen kommt.
Viele Menschen fragen sich nun, ob sie überhaupt noch vor die Tür gehen können. Professor Christian Drosten, Leiter der Virologie in der Berliner Charité, ermutigte im NDR-Podcast die Menschen dazu, weiter herauszugehen. Er empfahl ausdrücklich Aktivitäten im Freien, Treffen mit Freunden sollten an der frischen Luft oder eher im privaten Raum stattfinden. Von anderen Unternehmungen, bei denen viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen, riet der Mediziner eher ab.
 
Vorsicht bei Atemnot!
Die meisten Corona-Krankheitsverläufe ähneln einer leichten Erkältung. Allerdings weist fast jeder fünfte Erkrankte einen schweren Krankheitsverlauf mit Atemnot auf, die dann zum Teil intensivmedizinisch behandelt werden müssen. "Bei den meisten Patienten kommt es zu einer Virusinfektion der Lunge. Diese Virusinfektion der Lunge löst bei vielen Patienten nur einen Reizhusten aus, der hartnäckig für einige Tage bleibt. Bei anderen geht das in eine Atemnot über, bei noch anderen führt diese Atemnot so weit, dass man auf die Intensivstation muss", beschrieb Professor Drosten den Verlauf der Krankheit.
 
Achten Sie auf sich!
Das beste Mittel gegen ansteckende Atemwegskrankheiten, ob Grippe, Corona-Virus oder eine Erkältung, ist eine gute Hygiene. Viel Händewaschen, wenig Händeschütteln und Vorsicht beim Niesen und Husten – das am besten in die Armbeuge. Wir wünschen Ihnen beste Gesundheit! Kommen Sie gut und gesund durch die nächsten Wochen!
 
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