Aus einer Pressemitteilung des Landes Brandenburg (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) wurde für einen Teil der Eltern auch in unserer Gemeinde Casekow folgendes bekannt gegeben:

Viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen. Die Horte sind geschlossen und es findet nur eine Notbetreuung statt. Zudem haben einzelne Landkreise und kreisfreie Städte die Kindertagesstätten wegen hoher Inzidenzzahlen geschlossen. Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium (MBJS) eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

Quelle: MBJS Brandenburg

Die Unterstützung für die betroffenden Eltern soll laut der Pressemitteilung Rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft treten. Durch die Landesregierung wurden die Träger, hier in der Gemeinde Casekow ist es die Gemeinde Casekow, aufgefordert alle vorbereitenden Maßnahmen zu treffen.

Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.

Aus der Pressemitteilung kann noch entnommern werden, dass das Mitzeichnungsverfahren in der Landesregierung initialisiert wurde und der Landtags- Ausschuss für Haushalt und Finanzen um Einwilligung der Ausgaben gebeten wird. Somit können im Moment zwar noch keine Anträge gestellt werden aber in naher Zukunft wird die Möglichkeit der Beantragung bestehen. Sofern die Möglichkeit der Beantragung besteht, werden wir versuchen darüber zu informieren.

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